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Reiseversicherung mit Kriegsrisiko-Deckung online abschließen für eine Reise in die Ukraine (2026)

Herkömmliche Reiseversicherungen schließen Schäden durch Kampfhandlungen in der Regel aus. Für eine Reise in die Ukraine im Jahr 2026 benötigen Sie eine besondere Deckungsvariante – mit einer Erweiterung um Kriegsrisiken. In diesem Beitrag erklären wir, wie sich diese Versicherung von einer Standardpolice unterscheidet, wie Sie sie in wenigen Minuten online abschließen und was unbedingt in Ihrem Vertrag enthalten sein sollte.

UkraineBorder Editorial·Aktualisiert 2026-07-22·3 Min. Lesezeit·Innerhalb von 60 Tagen geprüft
Reiseversicherung mit Kriegsrisiko-Deckung online abschließen für eine Reise in die Ukraine (2026)
In diesem Artikel · 6 Abschnitte
  1. 01Kurz gesagt: Kann man sich für eine Reise in die Ukraine überhaupt versichern?
  2. 02Was die Deckung umfassen sollte: Checkliste
  3. 03So schließen Sie online ab: Schritt für Schritt
  4. 04Wer die Deckung bereitstellt und wie Sie die Zuverlässigkeit prüfen
  5. 05Offizielle Quellen zu Einreise und Anforderungen
  6. 06Fazit

Kurz gesagt: Kann man sich für eine Reise in die Ukraine überhaupt versichern?

Ja. Auch wenn die meisten Standard-Reisepolicen Schäden durch Kriegshandlungen ausdrücklich ausschließen, gibt es auf dem ukrainischen Markt eine spezielle Erweiterung – die Deckung von Kriegsrisiken. Genau diese macht die Versicherung für ausländische Besucher der Ukraine im Jahr 2026 real und nicht bloß formal.

Wichtig ist, den Unterschied zu verstehen. Eine gewöhnliche Reisepolice, die Sie in Ihrem Heimatland abschließen, enthält fast immer eine Klausel, die Kampfhandlungen, Terrorismus und die Folgen bewaffneter Konflikte ausschließt. Steht ein Versicherungsfall im Zusammenhang mit Beschuss oder anderen kriegsbedingten Umständen, erhalten Sie aus einer solchen Police keine Leistung. Für die Ukraine brauchen Sie deshalb einen Vertrag, in dem Kriegsrisiken nicht ausgeschlossen, sondern im Gegenteil gesondert mitversichert sind.

Was die Deckung umfassen sollte: Checkliste

Stellen Sie vor Abschluss sicher, dass der Vertrag mindestens Folgendes vorsieht:

  • Notfallmedizinische Versorgung infolge kriegsbedingter Ereignisse (nicht nur bei „friedlichen“ Erkrankungen und Verletzungen).
  • Medizinische Evakuierung und Transport in eine sichere Region oder ins Ausland.
  • Rückführung (Repatriierung) im schwersten Fall.
  • Rund-um-die-Uhr-Assistance in einer Sprache, die Sie sprechen.
  • Eine klar formulierte Liste der Kriegsrisiken im Vertragstext selbst – nicht nur in der Werbebeschreibung.

Achten Sie besonders auf die territorialen Ausschlüsse. In einem korrekt formulierten Vertrag werden diese nicht über „ganze Oblaste“ definiert, sondern über vier Kategorien von Zonen:

  1. Kampfgebiete, festgelegt durch die entsprechenden Rechtsakte staatlicher Behörden.
  2. Vorübergehend besetzte Gebiete.
  3. Ein 50-Kilometer-Pufferstreifen um die ersten beiden Kategorien.
  4. Gebiete mit besonderem Zugangsregime.

Das bedeutet: Auf dem übrigen Staatsgebiet, in das die Einreise offen und sicherer ist, bleiben Sie versichert. Das ist der entscheidende Unterschied zu Policen, die einfach die halbe Landkarte der Ukraine pauschal ausschließen.

So schließen Sie online ab: Schritt für Schritt

Der Online-Abschluss dauert nur wenige Minuten und erfordert keinen Besuch in einem Büro.

Schritt 1. Daten bereithalten. Sie benötigen: Passdaten (wie im Reisepass), Staatsangehörigkeit, geplantes Ein- und Ausreisedatum sowie eine Kontakt-E-Mail-Adresse.

Schritt 2. Deckungszeitraum wählen. Er sollte Ihren gesamten Aufenthalt abdecken – vom Tag des Grenzübertritts bis zum Tag der Ausreise. Wir empfehlen, einen Puffer für mögliche Verzögerungen einzuplanen.

Schritt 3. Preis berechnen lassen. Der Preis hängt von der Reisedauer und dem gewählten Deckungsumfang ab. Als Marktrichtwert gelten wenige Euro pro Tag; den genauen Betrag sehen Sie auf der Berechnungsseite: Police online abschließen.

Schritt 4. Vertragstext prüfen. Gleichen Sie die Schreibweise von Namen und Passnummer, die Daten sowie das Vorhandensein der Punkte aus der obigen Checkliste ab.

Schritt 5. Bezahlen und Police per E-Mail erhalten. Das fertige Dokument kommt in einem Format, das Sie ausdrucken oder vom Handy-Bildschirm vorzeigen können. Bewahren Sie es zusammen mit den Kontaktdaten der Assistance-Stelle auf.

Wer die Deckung bereitstellt und wie Sie die Zuverlässigkeit prüfen

Eine Risikoabsicherung dieser Größenordnung muss von einem regulierten Versicherer getragen werden. Die von uns angebotene Police wird von einem Versicherer ausgestellt, der der Aufsicht der Nationalbank der Ukraine untersteht (Lizenzklasse 18) und Teil einer in der EU börsennotierten Gruppe ist, die den Solvenzanforderungen nach Solvency II unterliegt. Der Agent, über den der Abschluss erfolgt, hat die USREOU-Nummer 44559356; die Identität des Vermittlers wird gemäß den Anforderungen zum Vertrieb von Versicherungsprodukten (IDD) offengelegt.

Das ist keine Formalie: Aufsicht und Kapitalanforderungen sind eine praktische Gewähr dafür, dass die Verpflichtungen aus Ihrem Vertrag gedeckt sind.

Offizielle Quellen zu Einreise und Anforderungen

Die Versicherung ist nur ein Teil der Vorbereitung. Einreiseregeln, der Kriegszustand und mögliche Beschränkungen ändern sich – gleichen Sie sich daher vor der Reise mit den Primärquellen ab:

  • Staatlicher Grenzschutz der Ukraine – aktuelle Bedingungen für den Grenzübertritt.
  • Außenministerium der Ukraine – offizielle Informationen für Ausländer.
  • Offizielle Rechtsakte staatlicher Behörden – zur Liste der Kampfgebiete und der Gebiete mit besonderem Zugangsregime.
  • Konsulat oder Botschaft der Ukraine in Ihrem Land – individuelle Anforderungen je nach Staatsangehörigkeit.

Wir nennen bewusst keine konkreten Gebührenhöhen oder Fristen, die sich ändern können – dafür wenden Sie sich stets an die offiziellen Quellen, und für den Preis der Police an die Berechnungsseite.

Fazit

Eine Versicherung mit Kriegsrisiko-Deckung für eine Reise in die Ukraine 2026 lässt sich vollständig online abschließen. Entscheidend ist: Verwechseln Sie sie nicht mit einer gewöhnlichen Reisepolice, die Kampfhandlungen ausschließt, prüfen Sie das Vorhandensein der zentralen Deckungspunkte und behalten Sie im Blick, dass sich die Ausschlüsse auf vier klar definierte Zonenkategorien beziehen – nicht auf ganze Regionen.

Häufig gestellte Fragen

Q1Worin unterscheidet sich eine Versicherung mit Kriegsrisiko-Deckung von einer gewöhnlichen Reiseversicherung?
Eine Standard-Reisepolice schließt Schäden durch Kampfhandlungen, Terrorismus und bewaffnete Konflikte fast immer aus. Eine Police mit Kriegsrisiko-Deckung versichert solche Ereignisse dagegen gesondert – etwa medizinische Versorgung, Evakuierung und Rückführung im Zusammenhang mit kriegsbedingten Umständen.
Q2Welche Daten werden für den Online-Abschluss benötigt?
Passdaten wie im Reisepass, die Staatsangehörigkeit, das Ein- und Ausreisedatum sowie eine Kontakt-E-Mail-Adresse, an die die fertige Police geschickt wird. Ein Besuch in einem Büro ist nicht erforderlich.
Q3Wie viel kostet eine solche Police?
Der Preis hängt von der Reisedauer und dem Deckungsumfang ab. Als Marktrichtwert gelten wenige Euro pro Tag. Den genauen Betrag sehen Sie vor der Zahlung auf der Berechnungsseite.
Q4Welche Gebiete sind von der Deckung ausgeschlossen?
Die Ausschlüsse werden nicht über ganze Oblaste definiert, sondern über vier Kategorien: Kampfgebiete gemäß Rechtsakten der Behörden; vorübergehend besetzte Gebiete; ein 50-Kilometer-Pufferstreifen um diese; sowie Gebiete mit besonderem Zugangsregime. Auf dem übrigen Staatsgebiet gilt die Deckung.
Q5Wer haftet für die Leistungen aus dem Vertrag?
Die Police wird von einem Versicherer ausgestellt, der der Aufsicht der Nationalbank der Ukraine untersteht (Lizenzklasse 18) und Teil einer europäischen Gruppe unter den Anforderungen von Solvency II ist. Der Abschluss erfolgt über einen Agenten mit der USREOU-Nummer 44559356 unter Offenlegung der Vermittleridentität gemäß IDD.
Q6Wo kann ich die aktuellen Einreiseregeln für die Ukraine prüfen?
Beim Staatlichen Grenzschutz der Ukraine, beim Außenministerium der Ukraine, in den offiziellen Rechtsakten der Behörden zu den Kampfgebieten sowie beim Konsulat oder der Botschaft der Ukraine in Ihrem Land.

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