Zuerst das Wichtigste: Brauchen Sie überhaupt ein Visum?
Bevor Sie irgendein Formular ausfüllen, sollten Sie klären, ob Sie grundsätzlich eine Einreiseerlaubnis benötigen. Für viele Reisende lautet die Antwort: nein.
Staatsangehörige der EU- und EWR-Länder, der USA, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Japans und einer Reihe weiterer Staaten brauchen kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die genauen Bedingungen dieser Visumfreiheit haben wir gesondert erläutert – siehe die 90/180-Regel und wer kein Visum braucht.
Das elektronische Visum ist ausschließlich für Staatsangehörige jener Länder gedacht, mit denen die Ukraine kein Abkommen über visumfreies Reisen hat. Berechtigt Ihr Pass also zur visumfreien Einreise, müssen Sie kein e-Visa beantragen – und sollten dafür weder Zeit noch Geld aufwenden.
Ob Ihr Land zu jenen gehört, für die das elektronische Visum verfügbar ist, lässt sich ausschließlich über die offizielle Quelle prüfen – die Plattform evisa.mfa.gov.ua. Wir verzichten hier bewusst auf eine Länderliste: Sie wird regelmäßig aktualisiert, und die veralteten Aufstellungen, die auf anderen Websites kursieren, führen nur in die Irre.
Ein einfaches Schema für die schnelle Entscheidung
- Ihr Pass ist visumfrei (EU, USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan usw.)? Kein Visum nötig. Gehen Sie direkt zur Vorbereitung der Unterlagen für den Grenzübertritt über.
- Ihr Land steht nicht auf der Liste der visumfreien Staaten? Prüfen Sie auf evisa.mfa.gov.ua, ob Ihnen das elektronische Visum offensteht, und beantragen Sie es online.
- Sie sind sich unsicher? Den aktuellen Stand gleichen Sie am besten mit unserer Übersicht der Einreisevoraussetzungen ab, die wir laufend aktuell halten.
So beantragen Sie das e-Visa: 4 offizielle Schritte
Das elektronische Visum wird ausschließlich online beantragt – auf der Plattform des ukrainischen Außenministeriums evisa.mfa.gov.ua. Ein Besuch im Konsulat oder der Weg über Vermittlungsagenturen ist dafür nicht nötig. Der gesamte Vorgang besteht aus vier Schritten:
- Registrierung auf der Plattform evisa.mfa.gov.ua.
- Ausfüllen des Antragsformulars im Online-Formular.
- Hochladen der Dokumentenkopien (die Liste finden Sie weiter unten).
- Zahlung der Konsulargebühr.
Danach müssen Sie nur noch die Entscheidung abwarten und erhalten das Visum in elektronischer Form.
Welche Unterlagen Sie hochladen müssen
Beim Einreichen des Antrags auf der Plattform sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- ein Foto;
- der Reisepass;
- eine Krankenversicherungspolice mit einer Deckungssumme von 30.000 EUR;
- ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts;
- ein Dokument, das den Zweck der Reise belegt.
Welche Dokumente den Reisezweck belegen, hängt von der jeweiligen Kategorie ab (Tourismus, Geschäftsreise, Studium usw.). Die vollständige Liste für jede Kategorie findet sich im Bereich „Hilfe“ (Help) auf der Website des elektronischen Visums – genau dort sollten Sie vor dem Hochladen nachsehen, um eine Ablehnung wegen unvollständiger Unterlagen zu vermeiden.
Gebühren und Bearbeitungsfristen
Die Höhe der Konsulargebühr richtet sich nach dem Visumtyp und der Dringlichkeit:
- einfaches e-Visa (eine Einreise) – 20 US-Dollar;
- e-Visa für zwei Einreisen – 30 US-Dollar;
- das Eilverfahren verdoppelt die Gebühr.
Zu den Fristen:
- reguläre Bearbeitung – 3 Werktage;
- Eilbearbeitung – 1 Werktag.
Fragen zur Gültigkeitsdauer des Visums und zur erlaubten Aufenthaltsdauer hängen von Kategorie und Land ab und sollten daher direkt auf evisa.mfa.gov.ua geklärt werden – das ist die einzige verlässliche Quelle.
Krankenversicherung – keine Formalität, sondern Einreisevoraussetzung
Beachten Sie: Eine Krankenversicherungspolice mit einer Deckung von 30.000 EUR ist nicht nur einer der Punkte auf der Dokumentenliste für das e-Visa. Eine in der Ukraine gültige Krankenversicherung ist eine verpflichtende Einreisevoraussetzung für alle Ausländer – unabhängig davon, ob sie ein Visum benötigen oder nicht.
Da in der Ukraine das Kriegsrecht gilt, deckt eine gewöhnliche Reiseversicherung Risiken im Zusammenhang mit Kampfhandlungen unter Umständen nicht ab. Für Reisen in diesem Zeitraum sollten Sie daher eine Versicherung wählen, die auch Kriegsrisiken einschließt. Eine passende Versicherungspolice lässt sich online abschließen – in wenigen Minuten. Auf dem Markt sind solche Policen ab wenigen Euro pro Tag zu haben; den genauen Preis für Ihre Reisedaten sehen Sie auf der Berechnungsseite.
Bedenken Sie zugleich, dass selbst Policen mit Deckung von Kriegsrisiken territoriale Ausschlüsse enthalten. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nicht für vier Zonenkategorien:
- Kampfzonen (festgelegt durch die entsprechenden staatlichen Rechtsakte);
- vorübergehend besetzte Gebiete;
- eine 50-Kilometer-Pufferzone rund um die ersten beiden Kategorien;
- Gebiete mit besonderem Zugangsregime.
Dabei geht es nicht um ganze Regionen, sondern um konkret abgegrenzte Zonen. Halten Sie sich bei der Reiseplanung an Gebiete außerhalb dieser Einschränkungen.
Was Sie sonst noch vor der Einreise vorbereiten sollten
Da der zivile Luftraum der Ukraine geschlossen ist, erfolgt die Einreise derzeit auf dem Landweg – über die Grenzübergangsstellen. Neben dem Visum (sofern Sie eines benötigen) ist es daher wichtig, alle Unterlagen für den Grenzübertritt vollständig dabeizuhaben.
Was genau Sie mitnehmen müssen, haben wir im Beitrag Dokumente für die Einreise in die Ukraine ausführlich beschrieben. Ein Gesamtbild der Voraussetzungen – von der Versicherung bis zu den Aufenthaltsregeln – finden Sie übersichtlich in der Übersicht der Einreisevoraussetzungen.
Fazit
Die meisten Reisenden aus westlichen Ländern brauchen für eine Kurzreise in die Ukraine überhaupt kein Visum. Hat Ihr Land dagegen kein Abkommen über visumfreies Reisen, wird das elektronische Visum vollständig online auf evisa.mfa.gov.ua in vier Schritten beantragt, und Gebühren wie Fristen sind transparent und festgelegt. Meiden Sie Vermittler, die den Preis in die Höhe treiben – die offizielle Plattform genügt vollauf. Und vergessen Sie nicht das Wichtigste: Eine gültige Krankenversicherung ist für jeden Ausländer Pflicht, und unter dem Kriegsrecht sollte sie die entsprechenden Risiken abdecken.