Schnelle Antwort. Visumfrei 90/180 für Bürger von: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, EU/EWR, UK, USA, Kanada, Australien, NZ, Japan, Südkorea, Israel, Argentinien, Brasilien, Chile, Uruguay + etwa 50 weitere Länder. Visum oder e-Visum erforderlich: Mexiko, Kolumbien, Peru, Venezuela; Ägypten, Jordanien, Tunesien, Marokko; die meisten Länder in Afrika, Südostasien, Zentralasien; alle russischen und belarussischen Bürger (separates Regime). Verifizieren Sie Ihren spezifischen Pass auf mfa.gov.ua vor der Reise — die visafreie Liste wird vom Ministerkabinett aktualisiert.
Die 90/180-Regel im Detail
Diese Regel ist dem europäischen Schengen-Modell entlehnt und von der Ukraine im Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen, Art. 5, übernommen. Sie bedeutet nicht „90 Tage pro Jahr"; sie bedeutet eine flexiblere Formel:
Sie dürfen sich in der Ukraine bis zu 90 Tage insgesamt in jedem rollenden 180-Tage-Fenster aufhalten.
Wie das gezählt wird:
- Sie kommen am 1. Januar an, reisen am 31. März aus — 90 Tage verbraucht. Sie können am 1. Mai wiederkommen (180 Tage ab 1. Januar enden am 30. Juni; bis dahin fallen Ihre 90 Tage Tag für Tag aus dem Fenster).
- Sie kommen am 1. Januar für 30 Tage, reisen am 31. Januar aus. Kommen am 15. März für 30 Tage zurück, reisen am 14. April aus. Kommen am 1. Juni erneut zurück — Sie haben 30 Tage im aktuellen 180-Tage-Fenster (60 von 90 schon verbraucht).
- Jeder Tag im Land zählt (einschließlich Anreise- und Abreisetag).
- Transit-Stunden (weniger als 24 h ohne Verlassen des Flughafens) — zählen nicht; aber ukrainische Zivilflughäfen sind seit 2022 nicht in Betrieb, daher ist ein Flughafen-Transit durch die Ukraine nicht relevant.
Rollendes Fenster bedeutet: Bei der Einreise schaut der Zollbeamte 180 Tage zurück vom aktuellen Datum und zählt, wie viele Tage Sie in dieser Zeit in der Ukraine verbracht haben. Wenn mehr als 90 — Einreiseverweigerung.
Selbstprüf-Rechner unter mfa.gov.ua/en/consular-affairs/visa-free-calculator oder äquivalente Schengen-Rechner (Logik identisch).
Nach Pass — vollständige Aufschlüsselung
Visumfrei 90/180 (kein Visum, nur Pass)
Europa:
- Deutschland, Österreich und alle EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
- Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island (EWR).
- Vereinigtes Königreich (post-Brexit, behält Visumfreiheit).
- San Marino, Andorra, Monaco, Vatikan.
Nordamerika:
- USA und Kanada — visumfrei; Mexiko — visumpflichtig (häufiger Fehler).
Lateinamerika visumfrei:
- Argentinien, Brasilien, Chile, Uruguay, Paraguay.
- Venezuela (formell visumfrei, aber Dokumentation kann kompliziert werden).
- Panama, Costa Rica.
Asien:
- Japan, Südkorea.
- Hong Kong (HKSAR-Pass), Macao (MSAR).
- Malaysia, Singapur, Brunei.
- Mongolei.
Ozeanien:
- Australien, Neuseeland, Papua-Neuguinea.
Naher Osten:
- Israel.
Afrika:
- Mauritius, Seychellen (nur diese).
E-Visum erforderlich (online, einfacher als konsular)
Aktuelle e-Visum-Länder-Liste (Stand 2025–2026, regelmäßig aktualisiert):
- Naher Osten (GCC): VAE, Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman — elektronisches Visum für 30–90 Tage über onlinevisa.kmu.gov.ua.
- Südostasien: Thailand, Philippinen, Indonesien — e-Visum (nicht visumfrei).
- Andere: Peru, Kolumbien (manchmal), mehrere südamerikanische Länder.
E-Visum wird online in 7–15 Werktagen bearbeitet; Gebühr typisch USD 65–85 für einen Standard-30-Tage-Besuch.
Standardvisum erforderlich (über Botschaft)
Alle Länder, die nicht oben gelistet sind, einschließlich:
- Mexiko, Kolumbien, Peru (manchmal — e-Visum), Bolivien, Ecuador, andere LATAM.
- Ägypten, Jordanien, Tunesien, Marokko, Algerien, Libyen.
- Die meisten Länder südlich der Sahara.
- Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka.
- Vietnam, Kambodscha, Laos, Myanmar.
- Alle zentralasiatischen Länder: Kasachstan, Usbekistan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan (jedes — separates Regime, nicht all-CIS).
- Türkei — kein Visum erforderlich (bilateral visumfrei 90/180), separat von MENA.
- Georgien — bilateral visumfrei.
- Moldau — bilateral visumfrei.
Sonderregime — Russland und Belarus
Seit 2022 ist die Einreise für russische Bürger praktisch blockiert; für belarussische Bürger — eingeschränkt mit zusätzlichen Prüfungen. Diese Kategorien sind nicht der Fokus dieses Leitfadens; für sie eine separate Beratung über eine ukrainische Botschaft in einem Drittland.
Dokumente bei visumfreier Einreise
Was mitzuführen (unabhängig vom Land):
- Reisepass, gültig bei Einreise + 6 weitere Monate.
- Nachweis der Rückreise — Zug- / Auto- / Bus-Ticket zurück (formal nicht erforderlich, aber der Beamte kann fragen).
- Nachweis des Reisezwecks — Touristische Hotelbuchung, Familieneinladungsbrief, Geschäftspartner-Vertrag. Nicht obligatorisch, aber nützlich bei Zweifeln.
- Finanzielle Mittel — indikativ €100/Tag des Aufenthalts. Kein erforderlicher Betrag auf einem Beleg; Karte zeigen + Bargeldpuffer reicht.
- Krankenversicherung mit Ukraine-Abdeckung — formal nicht obligatorisch für die meisten Touristen, aber dringend empfohlen wegen Kriegsrecht und eingeschränktem Versicherermarkt. Details in der Reiseversicherungs-Leitfaden für die Ukraine.
Ein nationaler Personalausweis (Führerschein, nationaler ID-Ausweis) reicht nicht für die Einreise in die Ukraine, auch aus der EU. Immer Reisepass.
Überschreitung 90 Tage — Folgen
Wenn Sie über 90 Tage im aktuellen 180-Tage-Fenster bleiben:
- Verwaltungshaftung nach Art. 203 OWiG — Bußgeld UAH 1.700–8.500 (≈ €35–175) + Aufforderung, das Land zu verlassen.
- Einreiseverbot für 1–5 Jahre — selektiv angewandt; bei Erstverstößen meist 1 Jahr.
- Abschiebung bei längeren Überschreitungen (über 30 zusätzliche Tage) — auf Kosten des Abgeschobenen, mit möglichem Strafvorwurf für verwandte Verstöße.
Wenn Sie sehen, dass die 90-Tage-Schwelle näher rückt und Sie länger bleiben müssen — es gibt legale Wege zur Verlängerung über den Staatlichen Migrationsdienst: vorübergehender Aufenthalt, D-Kategorie-Visum, Sonderregime (Student, Geschäft, humanitärer Besuch). Details in Daueraufenthalt und Visumverlängerung.
Häufige Fragen
Ich war 90 Tage in der Ukraine im Januar–März. Kann ich im Juni zurückkommen?
Hängt von genauen Daten ab. Wenn Sie am 31. März ausgereist sind, sind Ihre 90 Tage im Fenster 1. Januar – 30. Juni verbraucht. Am 1. Juni enthält Ihr 180-Tage-Fenster diese 90 Tage noch. Nein, Sie können nicht. Warten Sie bis 30. Juni + 1 Tag, und 90 frische Tage in einem neuen Fenster sind wieder verfügbar.
Zählen Anreise- und Abreisetag?
Ja. Wenn Sie am 1. Januar einreisen und am 1. Januar ausreisen (ein Tag) — das ist 1 Tag. Einreise 1. Januar und Ausreise 30. März = 89 Tage.
Kann ich Visumfreiheit von innerhalb der Ukraine verlängern?
Visumfreiheit als solche „verlängert sich nicht". Aber Sie können in eine andere Aufenthaltskategorie wechseln — vorübergehender Aufenthalt, D-Visum — über den Staatlichen Migrationsdienst. Details in C7.
Was, wenn ich doppelte Staatsbürgerschaft habe — Pass eines visumfreien Landes und eines visumpflichtigen?
Reisen Sie mit dem visumfreien Pass ein. Der Beamte schaut auf den Pass, den Sie vorgezeigt haben. Der andere bleibt in der Tasche.
Brauche ich Polizeiregistrierung?
Für Ausländer, die weniger als 90 Tage bleiben — nicht erforderlich. Über — Registrierung beim Migrationsdienst ist obligatorisch am 7. Tag nach Ankunft an einem dauerhaften Standort.
Ich bin ausländischer Journalist / humanitärer Mitarbeiter / NGO-Angestellter — gleiche Visumfreiheit?
Ja, Visumfreiheit gilt für alle Kategorien von Bürgern visumfreier Länder, unabhängig vom Besuchszweck. Allerdings benötigen Journalisten mit Spezialausrüstung und NGOs mit internationaler Ausrüstung eine separate Akkreditierung, nicht zum Visumregime gehörig — Details in C9.
Was, wenn mir die Einreise wegen eines Papierfehlers verweigert wurde?
Papierfehler sind eine separate Kategorie von Overstay. Mögliche Ursachen: Pass weniger als 6 Monate gültig, früherer Overstay-Stempel, Datenabweichung. Recht zur Berufung — ja; Details in C12.
Ist Reiseversicherung erforderlich?
Formell nicht erforderlich für Visumfreiheit. Praktisch — dringend empfohlen, besonders mit Kriegsrisiko-Abdeckung. Details auf der Quote-Seite.
Wie wird das 180-Tage-Fenster gezählt — von der ersten Einreise oder dem aktuellen Datum?
Vom aktuellen Datum 180 Tage zurück. Es ist ein rollendes Fenster: Im Moment der Prüfung zählt der Beamte alle Ihre Tage in der Ukraine in den letzten 180 Tagen. Wenn zusammen > 90 — Overstay.
Kann ich für einen Tag einreisen, wenn ich nahe meiner 90/180-Grenze bin?
Ja, wenn Ihr rollendes 180-Tage-Fenster weniger als 90 Tage übrig hat. Der mfa.gov.ua-Rechner hilft beim genauen Zählen.
Lokalisierte Hinweise (für deutschsprachige Leser)
Diese deutsche Version setzt eine DACH-Zielgruppe (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) und deutschsprachige Leser voraus. Spezifika:
- Alle DACH — visumfrei 90/180. Keine vorherige Dokumentation. Nur Pass mit 6 Monaten verbleibender Gültigkeit bei Einreise.
- Bargeld-Faustregel. Deutsche / österreichische Reisende neigen zu Karte (girocard / EC funktioniert nicht in der Ukraine, aber Visa/Mastercard/Apple Pay schon); Schweizer eher zu mehr Bargeld. €100/Tag indikativ, nicht als feste Schwelle durchgesetzt. Details in Geld, Geldautomaten und Karten in der Ukraine.
- Hotelbuchungs-Nachweis. Moderne Buchungsplattformen (Booking.com, Airbnb) liefern Buchungen per E-Mail — werden als Unterkunftsnachweis akzeptiert. ÖBB / DB-Tickets als Rückreise-Nachweis OK.
- Versicherung. DACH-Reiseversicherungsmarkt — die meisten Massenmarkt-Policen schließen die Ukraine vollständig unter „Krieg und Terrorismus"-Klauseln aus. Siehe Reiseversicherungs-Leitfaden für die Ukraine für Produktalternativen, die die Ukraine explizit abdecken.
- Dokumentationserwartungen. Deutschsprachige Originaldokumente werden akzeptiert. Keine Übersetzung ins Ukrainische an der Grenze nötig.
- Botschaftskontakte in Kiew. Deutsche Botschaft: kiew.diplo.de, 24/7-Hotline. Österreichische Botschaft: bmeia.gv.at/oeb-kiew. Schweizer Botschaft: eda.admin.ch/kiew.
- Humanitärer Kontext. Viele DACH-Reisende kommen für humanitäre Missionen mit Kurzaufenthalten (1–4 Wochen). Visumfreiheit deckt das ab; bei längeren Aufenthalten — D-Visum oder vorübergehender Aufenthalt nötig.